Ja, die Versorgung erfolgt ganzjährig (24/7/365)
Ja, die Warmwasseraufbereitung im Haus kann einfach als eigener Heizkreis an die Wärmeübergabestation angebunden werden
Ja, die Verwendung von Kachelöfen ist auch bei einem Anschluss an die Fernwärme erlaubt und kann von der Hall AG auch nicht untersagt werden
Von Seiten der Hall AG werden keine Forderungen an Kunden gestellt. Stand 2022 besteht der Fördergeber auf einen Abbau der bestehenden Heizquelle (meist Öl oder Gas)
Es ist das Bestreben der Hall AG, eine möglichst konstante Temperatur im Vorlauf zu liefern. Je nach Jahreszeit beträgt die Vorlauftemperatur 90 – 105°C. Wichtig ist, dass die Rücklauftemperatur durch eine Optimierung der hauseigenen Wärmeverteilung möglichst tief ist, damit die Energieverluste minimiert werden
Hier kommt ein Ultraschall-Kompakt-Energiezähler zum Einsatz. Er erfasst alle abrechnungsrelevanten Daten und dient zur Messung des Energieverbrauchs ihrer Fernwärmeheizung. Der Zähler ist gesetzlich geeicht
Der Fernwärmeanschluss hält mehr als 50 Jahre. Im Vergleich dazu hat eine Gastherme eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren, ein Ölkessel hält 25 bis 30 Jahre, eine Wärmepumpe 15 bis 20 Jahre
Bei der Erzeugung stehen Kesselanlagen zur Verfügung, die im n-1 Prinzip ausgeführt sind. Das bedeutet, dass bei Ausfall des größten Kessels stets ein weiterer mit gleicher Leistung zur Verfügung stehen muss. So kann das Ausfallrisiko des Systems minimiert werden. In den letzten 17 Jahren kam es bei der Hall AG zu keiner einzigen Unterbrechung der Versorgung
Das N-1-Kriterium ist ein Beurteilungskriterium in Bezug auf Ausfallwahrscheinlichkeiten. Laut dem N-1-Kriterium darf ein beliebiges Objekt eines Systems mit N Objekten ausfallen, ohne die Funktionstüchtigkeit beziehungsweise den Betrieb des gesamten Systems zu beinträchtigen. Diese Eigenschaft wird durch Redundanz ermöglicht.
Redundant bedeutet, dass etwas doppelt oder mehrfach vorhanden ist.