Die Anschlusskosten hängen von der Art der Übergabe ins Haus ab. Die Energiekosten ergeben sich aus den jeweilig zutreffenden Leistungsklassen. Die Verbrauchserfassung erfolgt in Kilowattstunden (wie beim Strom) und wird per monatlichen Abschlagsrechnungen im Voraus bezahlt (Akontozahlung).
Die Fernwärmekosten unterteilen sich in drei Gruppen:
1. Leistungspreis
Pro Kilowatt der Heizlast des Gebäudes wird ein Grundpreis oder auch Leistungspreis (Einheit: €/kW) verrechnet.
2. Wärmepreis
Anhand des Wärmepreises (Einheit: €/kWh oder €/MWh) wird die tatsächlich bezogene Wärme verrechnet, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Grundlage ist die am Wärmezähler gemessene Wärmemenge multipliziert mit dem Preis pro Kilowattstunde.
3. Messpreis
Die Kosten für die Wärmezählung werden separat auf der Wärmeabrechnung ausgewiesen. Sie umfassen die Bereitstellung des Zählers sowie den gesetzlich vorgeschrieben Tausch innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.
Die Abrechnung erfolgt stichtagsgenau, also vom 1.1. – 31.12 eines jeden Jahres.
Optional besteht für den Abnehmer die Möglichkeit bei Anlagen < 75 kW mit dem Abschluss einer Servicepauschale die Kosten für etwaige Ersatzteilbeschaffungen im Zuge von Defekten an Teilen der Wärmeübergabestationen abzusichern.